Aktuelle Stellungnahmen 2023

Gemeinsame Stellungnahme zum Vorschlag für eine VO über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Verwendung beim Menschen bestimmte Substanzen menschl. Ursprungs - September 2023

Mit Sorge sehen wir den vorgelegten Entwurf des Europäischen Parlaments und einige Änderungsanträge
für  eine  „Verordnung  über  Qualitäts-  und  Sicherheitsstandards  für  zur  Verwendung  beim  Menschen
bestimmten Substanzen menschlichen Ursprungs“ [COM(2022)0338 - C9-0226/2022 - 2022/0216(COD); im
Folgenden: SoHO-Verordnung]. Diese Verordnung wird grundsätzliche Weichen für den künftigen Umgang
mit  vorgeburtlichem  menschlichem  Leben  im  europäischen  Transplantations-  und  Arzneimittelrecht
stellen,  die  laufende  Diskussion  zur  Stärkung  der  EU-Gesundheitsunion  beeinflussen  und  in  den
Mitgliedstaaten der EU zahlreiche ethische wie verfassungsrechtliche Kollisionsfragen aufwerfen. 

 

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Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung und zur Änderung anderer Bestimmungen - September 2023

Die  Koalition  hat  für  die  aktuelle  Legislaturperiode  die  Einführung  einer  eigenständigen
Grundsicherungsleistung  für  Kinder  und  Jugendliche  in  Aussicht  gestellt  und  dazu  den
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung und zur Änderung
anderer Bestimmungen vorgelegt.

 

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Gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bestimmung Georgiens und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten - August 2023

Die beiden großen Kirchen danken dem Bundesministerium des Innern und für Heimat für die Gelegenheit, zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bestimmung Georgiens und der Republik Moldau als sichere Drittstaaten Stellung zu nehmen. Aufgrund der extrem kurzen Frist von weniger als zwei Werktagen, ist es jedoch nicht möglich, den Referentenentwurf inhaltlich vertieft und angemessen zu prüfen und etwa Informationen unserer Partner vor Ort einzuholen. Ein solches Vorgehen untergräbt die wichtige Funktion des Beteiligungsverfahrens, ohne dass hierfür ein Anlass zu erkennen wäre. Die Umsetzung der vorgeschlagenen Regelung ist nicht eilbedürftig und in dem Anschreiben wird die kurze Frist nicht einmal angesprochen. Die Kirchen behalten sich vor, im Laufe des Verfahrens noch weitere Aspekte vorzutragen.

 

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Gemeinsame Stellungnahme zum Diskussionsentwurf des Bundesministeriums des Innern und für Heimat zur Verbesserung der Rückführung - August 2023

Am 2. August 2023 hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat zwei Diskussionsentwürfe für ein Gesetz zur Verbesserung der Rückführung und zu Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht vorgelegt und angekündigt, diese zunächst mit den Ländern und Kommunen zu erörtern, bevor ein Referentenentwurf erstellt, im Ressortverfahren abgestimmt und in den Bundestag eingebracht werden soll. In dem Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der Rückführung werden einige Regelungen im Asylverfahren und für die Durchführung der Abschiebung und der Abschiebungshaft vorgeschlagen, die Bereiche betreffen, die die Kirchen seit Jahren sowohl in der Praxis als auch in der Diskussion kritisch begleiten. Die beiden Kirchen nehmen daher bereits in diesem Stand des Verfahrens zu den vom Bundesministerium des Innern vorgeschlagenen Regelungen Stellung.

 

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Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit – Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG-E) - August 2023

Der Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung
weiterer Vorschriften (im Folgenden CanG-E) verfolgt primär das Ziel, den Gesundheits-
schutz zu verbessern, Aufklärung über Cannabis und Prävention zu stärken, den Kinder-
und Jugendschutz zu fördern und zugleich den illegalen Markt für Cannabis einzudäm-
men. Hierfür sieht der Referentenentwurf als wesentliche Neuerung eine Legalisierung
des Konsums von Cannabis ab 18 Jahren vor. Es soll der Besitz von 25 Gramm Cannabis
zum Eigenkonsum (Kapitel 1) oder der Eigenanbau von drei Hanf-/Nutzpflanzen pro Per-
son ermöglicht werden (Kapitel 2). Zusätzlich sieht der Referentenentwurf die Möglich-
keit einer verwaltungsrechtlichen Erlaubnis für einen nicht-gewerblichen gemeinschaft-
lichen Anbau vor (Kapitel 4). Die Normen werden flankiert von neuen Maßnahmen zum
Kinder- und Jugendschutz, einer Früh- und Suchtprävention sowie einem Werbe- und
Sponsoringverbot (Kapitel 3). Der gewerbliche Anbau wird in dem Kapitel 5 normiert.
Kapitel 7 sieht der neuen Legalisierungspolitik folgend Modifizierung der Straf- und Buß-
geldvorschriften sowie Rehabilitierungsmaßnahmen vor. Der Fokus soll im Folgenden
auf den neuen Regelungen zum kontrollierten Umgang mit Cannabis liegen.

 

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