Gemeinsame Stellungnahme zur Einführung der Bezahlkarte - März 2024

Dem Vernehmen nach soll im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (BT-Drs. 20/9470) eine Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) auf den Weg gebracht werden, um die bundeseinheitliche Einführung einer Bezahlkarte für Leistungsbezieher des AsylbLG zu ermöglichen. Die Kirchen bezweifeln, dass die für die Einführung der Bezahlkarte angebrachten Gründe stichhaltig sind. So gibt es für die Annahme, dass Asylbewerber Barmittel aus den ihnen zustehenden Sozialleistungen (AsylbLG und Analogleistungen nach § 2 AsylbLG i.V.m. § 10 Abs. 3 SGB XII) zur Zahlung an Schleuser oder Überweisung in ihre Herkunftsländer benutzen, keinerlei belastbare Daten.

 

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