Gemeinsame Stellungnahme des Kommissariats der deutschen Bischöfe und des Deutschen Caritasverbandes sowie des Sozialdienstes katholischer Frauen zum Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes-Dezember 2023

Wir danken für die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Än-derung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes.
Das Schwangerschaftsberatungskonzept nach §§ 218a, 219 StGB i.V.m. dem Schwangerschaftskonfliktge-setz (SchKG) verfolgt das Ziel des Schutzes des ungeborenen Lebens. Es dient zugleich dem Schutz der Rechte der schwangeren Frau. Die gesetzliche Beratung nach §§ 218a, 219 StGB i.V.m. SchKG durch vom Staat gemäß § 9 SchKG anerkannte Stellen soll die schwangere Frau dabei unterstützen, eine selbstbe-stimmte und verantwortliche Entscheidung über die Fortsetzung oder den Abbruch der Schwangerschaft zu treffen. Die Einbindung von Ärztinnen und Ärzten sowohl in die medizinische Beratung als auch die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs sind notwendige Bestandteile des legislativen Schutzkon-zeptes nach §§ 218ff StGB i.V.m. SchKG. Sie schützen die Gesundheit der schwangeren Frau und dienen ebenfalls dem Schutz des ungeborenen Lebens.

 

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