Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit – Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG-E) - August 2023

Der Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung
weiterer Vorschriften (im Folgenden CanG-E) verfolgt primär das Ziel, den Gesundheits-
schutz zu verbessern, Aufklärung über Cannabis und Prävention zu stärken, den Kinder-
und Jugendschutz zu fördern und zugleich den illegalen Markt für Cannabis einzudäm-
men. Hierfür sieht der Referentenentwurf als wesentliche Neuerung eine Legalisierung
des Konsums von Cannabis ab 18 Jahren vor. Es soll der Besitz von 25 Gramm Cannabis
zum Eigenkonsum (Kapitel 1) oder der Eigenanbau von drei Hanf-/Nutzpflanzen pro Per-
son ermöglicht werden (Kapitel 2). Zusätzlich sieht der Referentenentwurf die Möglich-
keit einer verwaltungsrechtlichen Erlaubnis für einen nicht-gewerblichen gemeinschaft-
lichen Anbau vor (Kapitel 4). Die Normen werden flankiert von neuen Maßnahmen zum
Kinder- und Jugendschutz, einer Früh- und Suchtprävention sowie einem Werbe- und
Sponsoringverbot (Kapitel 3). Der gewerbliche Anbau wird in dem Kapitel 5 normiert.
Kapitel 7 sieht der neuen Legalisierungspolitik folgend Modifizierung der Straf- und Buß-
geldvorschriften sowie Rehabilitierungsmaßnahmen vor. Der Fokus soll im Folgenden
auf den neuen Regelungen zum kontrollierten Umgang mit Cannabis liegen.

 

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