Stellungnahme zum Kommissionsvorschlag einer EU-Verordnung über mit bestimmten neuen genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/625 - Dezember 2023

I. Grundsätzliches
Die katholische Soziallehre steht dem Einsatz von Gentechnik in der Pflanzenzüchtung
nicht per se ablehnend gegenüber. Vielmehr werden Eingriffe in die Natur grundsätzlich
als zulässig angesehen, wenn sie verantwortungsvoll und unter Beachtung des
Vorsorgeprinzips vorgenommen werden, die Ordnung, die Schönheit und den Nutzen
der einzelnen Lebewesen und ihrer Rolle innerhalb des Ökosystems berücksichtigen und
den Lebewesen und der natürlichen Umwelt keinen Schaden zufügen. Auch Papst
Franziskus äußert in seiner Enzyklika Laudato Sí unter Bezugnahme auf Papst Johannes
Paul II. Wertschätzung für den Beitrag von Molekularbiologie und Genetik in ihrer
Anwendung in der Landwirtschaft, warnt aber auch vor der Leugnung ihrer negativen
Effekte und verlangt, dass jeder Eingriff in ein Ökosystem seine Folgen für das
Ökosystem bedenken muss. Er ergänzt diese Einschätzung dann um deutliche Hinweise
auf die in manchen Regionen verheerenden Folgen, die eine Fehlanreize setzende
Regulierung des Anbaus von gentechnisch veränderten Getreidesorten für Menschen,
das regionale Sozialgefüge und die Biodiversität haben.

 

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