Aktuelle Stellungnahmen

Gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts – BT-Drs. 19/28173 - Mai 2021

Der Gesetzentwurf zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts (GE) soll neue bundeseinheitliche Vorschriften für rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts schaffen. Die Regelungsvorschläge beruhen auf dem Bericht einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe.

Im Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe wurde angestrebt, dass auf dem Staatskirchenrecht beruhende Rechte des kirchlichen Stiftungswesens durch die geplanten Änderungen nicht eingeschränkt werden sollen. Wir begrüßen diese Absichtserklärung. Aus unserer Sicht werden jedoch von dem GE die staatskirchenrechtlichen Besonderheiten des kirchlichen Stiftungswesens nicht ausreichend beachtet.

 

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Gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftssteuerrechts BT-Drs. 19/28656 - Mai 2021

I. Allgemeine Anmerkungen

 

Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll, neben anderen steuerrechtlichen Regelungen, insbesondere die Idee einer Option von Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften zur Körperschaftsteuer umgesetzt werden (§ 1a KStG-E, hiernach: „Optionsmodell“). Die genannten Gesellschaften sollen hierdurch für die Zwecke der Ertragsbesteuerung wie eine Kapitalgesellschaft behandelt werden, wobei die bisherige Besteuerungsform der transparenten Mitunternehmerbesteuerung als „bewährte Alternative“ erhalten bleibt.

 

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Gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf eines Grundsätzegesetzes zur Ablösung der Staatsleistungen BT-Drs. 19/19273 und Entwurf eines Gesetzes über die Grundsätze zur Ablösung der Staatsleistungen an Religionsgesellschaften BT-Drs. 19/19649 - April 2021

A) Entwurf eines Gesetzes über die Grundsätze zur Ablösung der Staatsleistungen an Religionsgesellschaften (Staatsleistungsablösegesetz – StAblG) BT-Drs. 19/19649

 

I. Allgemeine Anmerkungen Der vorliegende StAblG-Entwurf ist verfassungswidrig. Zum einen geht er über die verfassungsrechtlich durch Art. 140 GG i.V.m. Art. 138 Abs. 1 WRV normierte Zuständigkeit und Befugnis eines Grundsätzegesetzes hinaus, indem er die Zahlung der Staatsleistungen auf den Stichtag 31. Dezember 2026 begrenzt. Damit verbunden ist zudem, dass der Gesetzentwurf den Regelungsspielraum der Länder in unzulässiger Weise reduziert und die dem gesamtstaatlichen Gesetzgeber zukommende Aufgabe, als „ehrlicher Makler“ eine angemessene Ablöseleistung sicherzustellen, nicht nachkommt.

 

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Gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten - März 2021

Die beiden Kirchen setzen sich seit Langem für den Schutz der Menschenrechte und der Schöpfung auch entlang globaler Lieferketten ein. Für die Zusendung des Referentenentwurfs eines Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten danken wir dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und nehmen die Möglichkeit zur Stellungnahme gern wahr. Die kurze Frist erlaubt es nur, eine erste Einschätzung abzugeben. Die Kirchen behalten sich vor, im laufenden Verfahren noch weitere Erwägungen vorzutragen.

 

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Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMU einer Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Emissionshandel (BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung – BECV) - Februar 2021

Die deutschen Bischöfe befassen sich seit Langem mit Fragen der Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik und haben sich zu diesen immer wieder mit Verlautbarungen und Expertentexten öffentlich zu Wort gemeldet. Für die Möglichkeit, uns zum Entwurf einer Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel (BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung) [im Folgenden: BECV-E) zu äußern, möchten wir daher danken. Wir nehmen diese Gelegenheit gerne mit Blick auf einige ausgewählte Aspekte des BECV-E wahr.

 

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