Aktuelle Stellungnahmen 2022

Gemeinsame Stellungnahme zu drei Gesetzesentwürfen betreffend die Regulierung der Suizidassistenz und zum Antrag Suizidprävention stärken und selbstbestimmtes Leben ermöglichen - November 2022

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 hat eine politische wie ethische Debatte um Suizid und Suizidassistenz und ihre rechtlichen Rahmenbedingungen ausgelöst. Es hat sich dabei gezeigt, dass Selbstbestimmung in Bezug auf den eigenen Tod ein ausgesprochen komplexes Thema darstellt. Ein prozedurales Schutzkonzept, das das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber zu regeln nahelegt, muss jedenfalls die Balance von Autonomie und Verantwortung, von Freiheit und Fürsorge, von Individualität und einem Leben in Beziehung so wahren, wie es für ein humanes Zusammenleben erforderlich ist. Es muss daher auch den vom Bundesverfassungsgericht herausgestellten Gefahren, die von einem Angebot von Suizidassistenz für die Autonomie des Einzelnen ausgehen, Rechnung tragen und der Tendenz entgegenwirken, dass sich der assistierte Suizid als selbstverständliche Form der Lebensbeendigung durchsetzt.

 

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Gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Formulierungshilfe zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Preisbremsen für leistungsgebundenes Erdgas und Wärme (Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz - EWPBG) - November 2022

Für die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Formulierungshilfe zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme (Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz – EWPBG) [im Folgenden: EWPBG-E] möchten wir danken. Angesichts der sehr kurzen Frist werden wir nur zu einem Aspekt des EWPBG-E Stellung nehmen und behalten uns vor, unsere Ausführungen zu einem späteren Zeitpunkt zu ergänzen.

 

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Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren - November 2022

Vielen Dank für die Zusendung des Referentenentwurfs zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und die uns eingeräumte Gelegenheit zur Stellungnahme.

 

Im Rahmen der Befassung der (Erz)Diözesen mit dem Referentenentwurf haben wir besonders auf Ihre zweite Frage im Anschreiben hingewiesen, weil auch die (Erz]Diözesen und Kirchengemeinden sonstige Träger öffentlicher Belange sein können. Sie fragen an, ob es weiterhin notwendig ist, dass die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von einer Veröffentlichung im Internet elektronisch zu benachrichtigen sind, oder ob diese Vorgabe entfallen kann. Sie verweisen insofern auf die geplante Regelung in § 3 Absatz 2 Satz 7 Gesetzentwurf.

 

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Gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf eines Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz - Oktober 2022

Wir begrüßen die Vorlage des Entwurfs eines Aktionsprogrammes Natürlicher Klimaschutz. Als Kirchen ist uns die Bewahrung der Schöpfung ein wesentliches Glaubensanliegen und Handlungsauftrag. Wir streben an, die Umsetzung von Nachhaltigkeit mit modernen und mit jahrhundertealten Konzepten voranzubringen, zu einem Umdenken über den Eigenwert von Tieren, Pflanzen und Ökosystemen beizutragen, den öko-sozialen Wertewandel zu fördern und Impulse für Regeländerungen auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene zu setzen. Letztlich bedarf es eines grundlegenden Kultur- und Wertewandels in den Gesellschaften, in dem Achtsamkeit gegenüber der Schöpfung und das Nachdenken über den Wert des Lebens jenseits von Wachstum und Konsum an Bedeutung gewinnen.

 

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Gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren - Oktober 2022

Die beiden großen Kirchen in Deutschland danken dem Bundesministerium des Innern und für
Heimat für die Möglichkeit, zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Asyl-
gerichtsverfahren und Asylverfahren Stellung zu nehmen. Aufgrund der Kürze der für die Stel-
lungnahme zur Verfügung stehenden Zeit, die zusätzlich in die Ferienzeit fällt, werden nur einige
wesentliche Punkte des Gesetzesentwurfes kommentiert. Zu weiteren Vorschlägen behalten sich
die beiden großen Kirchen vor, zu einem späteren Zeitpunkt Stellung zu beziehen.

 

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