Aktuelle Stellungnahmen 2022

Anmerkungen zum Jahressteuergesetz 2022 - August 2022

Auch im Namen meines Kollegen vom Bevollmächtigten des Rates der EKD bei der Bundesregierung und der EU, darf ich Ihnen für die Zusendung des Referentenentwurfs eines Jahressteuergesetzes 2022 danken.

Zu den übermittelten Regelungsvorschlägen haben uns keine Anregungen und Hinweise aus den Landeskirchen und (Erz-)Diözesen erreicht.

Wir möchten Sie allerdings bitten, im Rahmen der weiteren Beratungen des Jahressteuergesetzes 2022 drein Anliegen zu prüfen, die uns übermittelt wurden.

 

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Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für ein Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes - Juli 2022

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat am 14. Juni 2022 einen Referentenentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 2021 (Az. 1 BvR 1541/20) vorgelegt.  
Die katholische Kirche begrüßt, dass das Ministerium nunmehr das ordentliche Gesetzgebungsverfahren zur Regelung der Zuteilung knapper, überlebenswichtiger intensivmedizinischer Ressourcen eröffnet hat und bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme.

 

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Schreiben an die deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments zur Taxonomie-Verordnung - Juni 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 6./7. Juli werden Sie im Plenum über die zweite delegierte Rechtsverordnung (2022/2594(DEA)) zur Änderung der delegierten Rechtsverordnung (EU) 2021/2139 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2020/852 debattieren und abstimmen. Wir möchten Sie bitten, diese zweite delegierte Rechtsverordnung mit Ihrer Stimme abzulehnen.

 

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Gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts - Juni 2022

Die beiden großen Kirchen in Deutschland danken dem Bundesministerium des Innern und für
Heimat für die Übersendung des Referentenentwurfs und für die Möglichkeit, zu den Änderungen des Aufenthaltsgesetzes und anderer Gesetze Stellung zu nehmen. Die Kirchen begrüßen  die  Einführung  eines  Chancen-Aufenthaltsrechtes,  denn  dies schafft  eine  aufenthaltsrechtliche Perspektive für Menschen, die schon lange mit Duldung in Deutschland leben und bisher kaum eine Möglichkeit hatten, dies zu ändern. Für diese Personen wird durch die Neuregelung eine echte Chance geschaffen, der Kettenduldung zu entgehen.

 

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Gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf koordinierte Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung des Grundsteuergesetzes ab 1. Januar 2025 - Juni 20222

1. Anmerkungen zu A 3.3. Abs. 4 Sätzen 3-6 Erlass-E und A 3.9 Abs. 4 Nr. 2 Erlass-E

A 3.3 Absatz 4 Erlass-E bestimmt, dass Grundsteuer für Grundbesitz juristischer Personen des öffentlichen Rechts festzusetzen ist, wenn auf dem Grundbesitz ein Betrieb gewerblicher Art betrieben wird. Dies gilt gemäß A 3.3 Abs. 4 Sätze 3 - 6 Erlass-E grundsätzlich selbst dann, wenn sich aufgrund Nichtaufgriffsgrenze gemäß KStR 4.1 Abs. 5 ergibt, dass die Tätigkeit der juristischen Person des öffentlichen Rechts von einigem wirtschaftlichen Gewicht ist und daher bei der Körperschaftssteuer kein Betrieb gewerblicher Art angenommen wird.

 

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