Gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf eines Grundsätzegesetzes zur Ablösung der Staatsleistungen BT-Drs. 19/19273 und Entwurf eines Gesetzes über die Grundsätze zur Ablösung der Staatsleistungen an Religionsgesellschaften BT-Drs. 19/19649 - April 2021

A) Entwurf eines Gesetzes über die Grundsätze zur Ablösung der Staatsleistungen an Religionsgesellschaften (Staatsleistungsablösegesetz – StAblG) BT-Drs. 19/19649

 

I. Allgemeine Anmerkungen Der vorliegende StAblG-Entwurf ist verfassungswidrig. Zum einen geht er über die verfassungsrechtlich durch Art. 140 GG i.V.m. Art. 138 Abs. 1 WRV normierte Zuständigkeit und Befugnis eines Grundsätzegesetzes hinaus, indem er die Zahlung der Staatsleistungen auf den Stichtag 31. Dezember 2026 begrenzt. Damit verbunden ist zudem, dass der Gesetzentwurf den Regelungsspielraum der Länder in unzulässiger Weise reduziert und die dem gesamtstaatlichen Gesetzgeber zukommende Aufgabe, als „ehrlicher Makler“ eine angemessene Ablöseleistung sicherzustellen, nicht nachkommt.

 

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