Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB) (BT-Drs. 20/1635) u.a. - Mai 2022

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung schlägt die Streichung des § 219a StGB vor. Werbung
für Schwangerschaftsabbrüche soll künftig nicht mehr besonderen, sondern den allgemeinen
Regelungen des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) sowie dem Standesrecht der Ärzteschaft un-
terliegen. Durch die Liberalisierung der öffentlichen Information und Möglichkeiten zulässiger
Werbung für Schwangerschaftsabbrüche soll eine bessere Informationsmöglichkeit für die be-
troffenen Frauen und mehr Rechtssicherheit für Ärzte erreicht werden. 

 

zur vollständigen Stellungnahme

Zurück