Aktuelle Stellungnahmen 2024

Gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft - Mai 2024

Die beiden großen Kirchen nehmen anlässlich der Verbändebeteiligung zum Referentenent-
wurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vater-
schaft Stellung.


Mit dem vorliegenden Referentenentwurf sollen die Regelungen hinsichtlich einer miss-
bräuchlichen Vaterschaftsanerkennung, die bisher in § 1597a BGB geregelt sind, neu gefasst
werden. Ziel der Gesetzesänderung ist es, Vaterschaftsanerkennungen zu verhindern, in de-
nen der Anerkennende nicht der leibliche Vater des Kindes ist und auch keine soziale Bezie-
hung zu dem Kind besteht. In der Begründung des Referentenentwurfs wird deutlich gemacht,
dass die geltende Regelung zur Verhinderung derart gelagerter Fälle nicht ausreichend sei.

 

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Gemeinsame Stellungnahme zum Auftrag an das Bundesministerium für Inneres und Heimat zu prüfen, ob Asylverfahren in Drittstaaten durchgeführt werden können - Mai 2024

Auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 6. November 2023 wurde vereinbart, dass die
Bundesregierung prüfen wird, ob die Feststellung des Schutzstatus von Geflüchteten unter
Achtung der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und der Europäischen Menschenrechts-
konvention (EMRK) zukünftig auch in Transit- oder Drittstaaten erfolgen kann.
Das Kommissariat der deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin und die Bevollmächtigte
des Rates der EKD setzen sich für alternative Ansätze und humane Lösungen ein, die den Schutz
der Menschenwürde, der Menschenrechte und die Einhaltung internationaler Abkommen
sicherstellen. Aus kirchlicher Sicht ist klar: Jede Person, die in einem EU-Land Schutz erbittet,
hat Anspruch auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren.

 

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Gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen - April 2024

Die Deutsche Bischofskonferenz, der Deutsche Caritasverband und die Deutsche Ordensobernkonferenz begrüßen, dass mit dem Gesetzentwurf der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt durch den Ausbau der staatlichen Strukturen der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Betroffenenbeirat und Unabhängiger Aufarbeitungskommission gesetzlich gestärkt werden soll. Das Verhindern von sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen und ihre Aufarbeitung sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben, wobei der katholischen Kirche ihre Verantwortung für eigene Strukturen zum Schutz vor Missbrauch, zur Aufarbeitung von Missbrauch und zur Anerkennung von Leid sehr bewusst ist.

 

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Informationen zum katholischen Arbeitsrecht - April 2024

Das Kommissariat der deutschen Bischöfe - Katholisches Büro in Berlin hat gemeinsam mit dem Deutschen Caritasverband, der Mitarbeiter- und Dienstgeberseite der Zentralen Arbeitsrechtlichen Kommission sowie der Mitarbeiter- und Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen Informationen zum katholischen Arbeitsrecht verfasst.

 

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Gemeinsame Stellungnahme zur Einführung der Bezahlkarte - März 2024

Dem Vernehmen nach soll im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (BT-Drs. 20/9470) eine Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) auf den Weg gebracht werden, um die bundeseinheitliche Einführung einer Bezahlkarte für Leistungsbezieher des AsylbLG zu ermöglichen. Die Kirchen bezweifeln, dass die für die Einführung der Bezahlkarte angebrachten Gründe stichhaltig sind. So gibt es für die Annahme, dass Asylbewerber Barmittel aus den ihnen zustehenden Sozialleistungen (AsylbLG und Analogleistungen nach § 2 AsylbLG i.V.m. § 10 Abs. 3 SGB XII) zur Zahlung an Schleuser oder Überweisung in ihre Herkunftsländer benutzen, keinerlei belastbare Daten.

 

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